Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urkraft-Sportpraxis – Dominik Dorner e.U.

1 Allgemeines
  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Personal Trainer (nachfolgend: „der Trainer“) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
  2. Kunden im Sinne des vorigen Punktes sind natürliche Personen ungeachtetet ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Ausrichtung und Herkunft, sowie juristische Personen.
2 Vertragsgegenstand
  1. Der Vertragsgegenstand ist die individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen vereinbarter Trainingsstunden.
  2. Die Einwilligung in den Vertrag einschließlich AGB ist für Minderjährige und nicht entscheidungsfähige Menschen durch ihre Obsorgeberechtigten bzw. Erwachsenenvertreter zu leisten
3 Leistungsgegenstand
  1. Der Trainer bietet dem Kunden ein auf diesen zugeschnittenes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
  2. Im Konzept werden nach bestem Wissen und Gewissen die jeweiligen Bedürfnisse eruiert und berücksichtigt.
  3. Der Trainer gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt grundsätzlich durch den Trainer persönlich.
4 Training
  1. Bei den Trainingseinheiten handelt es sich um präventive Leistungen. Diese Leistungen werden grundsätzlich nur an Gesunde erbracht. Sollte der Kunde unter Schmerzen oder anderen behandlungsbedürftigen Leiden leiden, so ist dieser verpflichtet, dies sofort dem Trainer vor der Einheit mitzuteilen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. Vor Beginn der Trainingseinheiten wird der Besuch bei einem Arzt zur Feststellung der Sporttauglichkeit empfohlen.
  2. Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen zu informieren. Jedem Kunden wird die Beschaffung eines ärztlichen Sportattests/einer Sporttauglichkeitsuntersuchung unabhängig von Alter und Leistungszustand bei einem niedergelassenen Arzt einzuholen und zum Training zum Erstgespräch mitzubringen empfohlen:
    • Es wurde am _______________________________ ein ärztliches Attest vom Kunden mitgebracht und dem Trainer ausgehändigt.
    • Der Kunde kam der Empfehlung eines ärztlichen Attestes/einer Sporttauglichkeitsuntersuchung nicht nach und gibt somit bekannt, keinerlei gesundheitliche Einschränkungen, Vorerkrankungen, medizinische Probleme zu haben bzw. gehabt zu haben. Somit sind dem Trainer keine trainingsrelevanten belastungslimitierenden Einschränkungen bekannt gegeben worden. Bei gesundheitlichen Schäden trägt der Kunde prinzipiell das volle Risiko und die alleinige Verantwortung. Der Kunde ist aufgefordert, alle ihm vorliegenden ärztlichen Befunde und Berichte unaufgefordert vor der ersten Einheit per E-Mail zu senden oder diese persönlich zu übergeben.
  3. Der Kunde versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, ebenso, dass der Sportausübung und somit den Trainings- und Yogaübungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, eine Schwangerschaft, chronische oder akute Erkrankungen (körperlich oder mental/ psychisch) dem Trainer umgehend mitzuteilen. Die angebotenen Leistungen ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Der Trainer ist berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem Kunden die Ausübung von Kursen oder Einheiten zu verwehren.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der jeweiligen Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
  5. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, mit seinem Arzt abzuklären, wann nach einem Krankheitsfall oder nach einer Verletzung/OP der Kunde wieder belastbar ist und das Training aufgenommen werden kann. Im Falle einer eingeschränkten Belastungsfähigkeit, muss dies durch den eigenen behandelnden Arzt kommuniziert werden.
  6. Aussagen während und nach einer Trainingseinheit bzw. Testung sind lediglich als Empfehlung für den Kunden zu verstehen und haben keine medizinische Relevanz. Eine weitere Auswertung kann mit einem Arzt erfolgen.
  7. Eine Trainingseinheit dauert im Normalfall 60 Minuten. Abweichungen hiervon werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
  8. Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück des Trainers statt.
  9. Wird eine Stunde in fremden Räumlichkeiten (z.B. in einem Fitnessstudio, öffentlichen Plätzen) durch den Kunden gebucht, so hat dieser neben den Kosten für das Training auch die hierfür anfallenden Mehrkosten zu bezahlen (Fahrtkosten, Zutrittskosten etc.).
  10. Die Absolvierung der Übungen sind als freiwillig zu verstehen, Instruktionen des Trainers betreffend dieser Punkte sind als Trainingsvorschlag zu verstehen.
5 Termine
  1. Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.
  2. Absagen oder Verschiebungen werden wie folgt behandelt: Bei Absage/Verschiebung bis 24h vor Termin werden 50% des Preises verrechnet. Bei Absagen/Verschiebung bis 48h vor dem Termin werden 100% des Preises gutgeschrieben. Bei nicht Erscheinen/Absage/Verschiebung unter 24 Stunden vor der vereinbarten Stunde werden 100% des Preises verrechnet.
  3. Wenn ein Termin aufgrund von Krankheit/Unfall nicht wahrgenommen werden kann, und dies z.B. erst 24h vor dem Termin bekannt wird, muss ein ärztliches Attest unaufgefordert mitgebracht werden, welches die Sportuntauglichkeit durch einen Arzt bestätigt. Ohne ein solches Attest wird die Stunde wie oben beschrieben verrechnet.
  4. Bei Gutschriften besteht keinerlei Anspruch auf Auszahlung.
6 Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios oder bei Krankheit des Trainers sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Stunden, welche durch den Trainer abgesagt werden, werden gutgeschrieben.

7 Zahlungsbedingungen
  1. Das Honorar des Trainers richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
  2. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen ab Zugang bei dem Kunden zu bezahlen.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Trainer berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
  4. Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Sofortüberweisung
8 Haftung und Hinweise
  1. Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt jedoch nicht bei einem Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht, sowie ebenfalls nicht bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von dem Trainer werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Ebenso besteht keine Haftung für die Garderobe des Kunden.
  3. Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
  4. Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
  5. Das Betreten des Grundstückes ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis oder bei Terminvereinbarung gestattet.
  6. Alkoholisierten Kunden sowie Kunden, die unter erkennbarem Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
  7. Der Zutritt unter Einfluss von Sucht- und Betäubungsmitteln, welche eine Beeinträchtigung zur Folge haben, ist verboten. Ebenso ist es untersagt, unter medikamentösem Einfluss, welche z.B. das Herzkreislaufsystem oder das Schmerzempfinden beeinflussen, an einem Training teilzunehmen; in diesem Fall trägt der Kunde das volle Risiko.
  8. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
  9. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jeder Kunde ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung durch den Trainer erforderlich.
  10. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
9 Hygienevorschriften
  1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen/rutschfesten Socken gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen fern zu halten.
  2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
  3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  4. Nach Absolvierung des Trainings sind alle verwendeten Gegenstände mit Desinfektionsmittel zu reingingen.
10 Datenschutz
  1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von dem Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
  2. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers.
  3. Veröffentlichungen von Fotos oder Videomaterial bzw. dazugehöriger Beschreibung (weshalb Übungsauswahl) für Werbezwecke durch den Trainer sind nur mit mündlicher Zustimmung des Kunden erlaubt.
11 Geheimhaltung
  1. Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.
  2. Die Dokumentation steht im Eigentum des Trainers. Auf Verlangen des Kunden kann dieser Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen angemessenen Kostenersatz Kopien erhalten.
12 Vertragsdauer
  1. Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Eine vorzeitige Vertragskündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht oder bei Leistung des vollen Entgelts. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
  2. Eine Blockkarte ist höchstens 6 Monate gültig (Weitergaben/Kostenrückerstattung sind ausgeschlossen).
  3. Eine Verlängerung verbleibender oder nicht genutzter Stunden oder Blöcke bzw. eine Weitergabe an eine dritte Person kann ausschließlich mit Zustimmung des Trainers erfolgen.
  4. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung (Unfall, Krankheit,…), deren Dauer sich voraussichtlich auf mehr als 4 Wochen erstrecken wird, kann das Abo für die Dauer der Beeinträchtigung bzw. bis zum Erreichen der Sporttauglichkeit monatsweise unterbrochen werden. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist mit ärztlichem Attest nachzuweisen, das bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht die Ausübung von Trainingseinheiten nicht zumutbar ist. Ein Wiedereinstieg ist nur mit Sporttauglichkeitstest/ärztlichem Attest gestattet. Die Unterbrechung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer sind nur möglich, wenn diese mindestens einen Tag vor Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit, schriftlich vereinbart wurde. Nach Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit kann ein/e Block/Zeitkarte ausnahmslos nicht mehr verlängert werden.
  5. Trainer und Kunden ist es möglich die Zusammenarbeit nur aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden. Erbrachte Stunden werden nicht rückvergütet.
13 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
14 Gerichtsstand, geltendes Recht

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, ist das sachlich und örtlich für Mödling zuständige Gericht der vereinbarte Gerichtsstand.